Entlastungsbetrag in Hessen: das Wichtigste
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt bundesweit 131 € im Monat (2025 und 2026) – ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer damit bezahlt werden darf, regelt das Land Hessen selbst.
Dürfen Nachbarn oder Bekannte in Hessen helfen?
Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Sie dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Ein eigener Pflegekurs ist nicht nötig, aber ein Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als 3 Jahre ist. Höchstens 3 pflegebedürftige Personen dürfen im Monat betreut werden. Pro Stunde dürfen höchstens 25 Euro gezahlt werden.
Erlaubt ist nur eine pauschale Aufwandsentschädigung.
Quelle: offizielle Landesseite
Anerkannte Anbieter in Hessen finden
Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: pflegelotse.de
Fragen Sie jeden Anbieter vorher: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“
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Zum Rechner Brief an die PflegekasseHäufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag in Hessen?
Der Betrag ist bundesweit gleich: 131 Euro im Monat (2025 und 2026), für alle Pflegegrade 1 bis 5, bei Pflege zu Hause. Er wird gegen Rechnung erstattet.
Kann ich in Hessen Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?
Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Sie dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Ein eigener Pflegekurs ist nicht nötig, aber ein Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als 3 Jahre ist. Höchstens 3 pflegebedürftige Personen dürfen im Monat betreut werden. Pro Stunde dürfen höchstens 25 Euro gezahlt werden.
Wo finde ich in Hessen anerkannte Angebote?
Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: https://www.pflegelotse.de. Im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Quellen
- pflege-in-hessen.de/formen-der-pflege/pflege-zuhause/haeufig-gestellte-fragen/in
- pflegelotse.de
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
- bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag
Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.
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