Viele möchten mit dem Entlastungsbetrag die eigenen Angehörigen für ihre Hilfe entschädigen. Das ist leider nur eingeschränkt möglich. Eine direkte Zahlung an Angehörige schließt die Pflegekasse aus. Es gibt aber Wege, über die auch Menschen aus Ihrem Umfeld helfen und abrechnen können. Hier erklären wir die Regeln in einfacher Sprache.
Keine direkte Zahlung an Angehörige
Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt an Angehörige überwiesen. Angehörige gelten nicht als anerkannte Leistungserbringer. Das Geld wird an die versicherte Person erstattet oder von der Pflegekasse direkt mit dem Dienst abgerechnet.
Eine einfache Barzahlung an die Tochter oder den Ehepartner für die Pflege ist über den Entlastungsbetrag also nicht vorgesehen.
Nahe Angehörige sind bei der Nachbarschaftshilfe meist ausgeschlossen
Auch bei der Nachbarschaftshilfe gilt in den meisten Bundesländern eine klare Grenze: Die helfende Person darf nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nahe Angehörige sind damit meist ausgeschlossen.
Wen der 2. Grad genau umfasst und was in Ihrem Bundesland gilt, kann unterschiedlich sein. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nach.
Diese Wege gibt es trotzdem
Es gibt Hilfen, die auch Menschen aus Ihrem Umfeld leisten dürfen:
- Nachbarschaftshilfe durch Nachbarn, Freunde oder entferntere Bekannte, die nicht nah mit Ihnen verwandt sind.
- Leistungen eines anerkannten Dienstes oder Angebots zur Unterstützung im Alltag.
Diese Personen oder Angebote müssen in Ihrem Bundesland anerkannt sein. Dann können die Kosten über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
So läuft die Abrechnung
In der Regel wird die Leistung zuerst selbst bezahlt. Dann reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein und bekommen das Geld erstattet – bis zu 131 Euro im Monat. Das Geld geht dabei an die versicherte Person, nicht direkt an die helfende Person.
Das ist keine Rechtsberatung. Ob und wie eine bestimmte Person abrechnen darf, entscheidet verbindlich Ihre Pflegekasse.
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Zum Rechner Brief an die PflegekasseHäufige Fragen
Kann ich meine Tochter mit dem Entlastungsbetrag bezahlen?
In der Regel nicht. Eine direkte Zahlung an Angehörige ist ausgeschlossen, und bei der Nachbarschaftshilfe sind nahe Verwandte meist ausgeschlossen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse.
Warum zahlt die Pflegekasse nicht direkt an Angehörige?
Angehörige gelten nicht als anerkannte Leistungserbringer. Deshalb ist eine direkte Zahlung an sie ausgeschlossen. Das Geld wird an die versicherte Person erstattet.
Darf ein Nachbar mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Ja, in den meisten Bundesländern als Nachbarschaftshilfe. Der Nachbar darf nicht nah mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Die Regeln legt jedes Land fest.
Gibt es eine Ausnahme für Angehörige?
Das kann je nach Bundesland und Einzelfall unterschiedlich sein. Verbindlich ist immer Ihre Pflegekasse – fragen Sie dort nach, was in Ihrem Fall möglich ist.
Quellen
- sozialrat.org/pflege-entlastungsbetrag-erstattung-pflegekasse/
- pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/entlastungsbetrag/
- hamburg.de/service/info/111091999/
- pflege-in-hessen.de/formen-der-pflege/pflege-zuhause/haeufig-gestellte-fragen/in
- schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/pflege/angebote/angebot_UnterstutzungImAl
Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.
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Regeln nach Bundesland
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