Entlastungsbetrag in Schleswig-Holstein: das Wichtigste
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt bundesweit 131 € im Monat (2025 und 2026) – ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer damit bezahlt werden darf, regelt das Land Schleswig-Holstein selbst.
Dürfen Nachbarn oder Bekannte in Schleswig-Holstein helfen?
Ja. Eine volljährige Nachbarin oder ein Bekannter darf helfen und abrechnen. Die Person darf nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nötig sind eine Schulung (meist 8 Unterrichtsstunden; eine Quelle nennt 20 – bitte nachfragen) und eine Anmeldung beim Landesamt für soziale Dienste. Pro Stunde dürfen höchstens 8 Euro gezahlt werden, höchstens 30 Stunden im Monat. Die Anzahl der betreuten Personen ist nicht begrenzt.
Das ergibt höchstens etwa 240 Euro im Monat.
Quelle: offizielle Landesseite
Anerkannte Anbieter in Schleswig-Holstein finden
Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: pflegelotse.de
Fragen Sie jeden Anbieter vorher: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“
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Zum Rechner Brief an die PflegekasseHäufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag in Schleswig-Holstein?
Der Betrag ist bundesweit gleich: 131 Euro im Monat (2025 und 2026), für alle Pflegegrade 1 bis 5, bei Pflege zu Hause. Er wird gegen Rechnung erstattet.
Kann ich in Schleswig-Holstein Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?
Ja. Eine volljährige Nachbarin oder ein Bekannter darf helfen und abrechnen. Die Person darf nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nötig sind eine Schulung (meist 8 Unterrichtsstunden; eine Quelle nennt 20 – bitte nachfragen) und eine Anmeldung beim Landesamt für soziale Dienste. Pro Stunde dürfen höchstens 8 Euro gezahlt werden, höchstens 30 Stunden im Monat. Die Anzahl der betreuten Personen ist nicht begrenzt.
Wo finde ich in Schleswig-Holstein anerkannte Angebote?
Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: https://www.pflegelotse.de. Im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Quellen
- schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/pflege/angebote/angebot_UnterstutzungImAl
- pflegelotse.de
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
- bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag
Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.
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