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Entlastungsbetrag in Rheinland-Pfalz

Wichtig: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindlich ist nur Ihre Pflegekasse. Kostenlose Beratung: Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung in Ihrer Nähe.

Entlastungsbetrag in Rheinland-Pfalz: das Wichtigste

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt bundesweit 131 € im Monat (2025 und 2026) – ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer damit bezahlt werden darf, regelt das Land Rheinland-Pfalz selbst.

Dürfen Nachbarn oder Bekannte in Rheinland-Pfalz helfen?

Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Sie müssen sich bei der ADD in Trier anmelden. Sie dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nötig sind ein erweitertes Führungszeugnis, ein Versicherungsschutz und ein Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 9 Stunden, alle 5 Jahre erneuern). Höchstens 2 pflegebedürftige Personen dürfen betreut werden. Pro Stunde dürfen höchstens 10 Euro gezahlt werden.

Die Anmeldung erfolgt zentral bei der ADD in Trier.

Quelle: offizielle Landesseite

Anerkannte Anbieter in Rheinland-Pfalz finden

Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: pflegelotse.de

Fragen Sie jeden Anbieter vorher: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“

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Der kostenlose Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag noch übrig ist und was am 30. Juni verfällt. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Zum Rechner Brief an die Pflegekasse

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag in Rheinland-Pfalz?

Der Betrag ist bundesweit gleich: 131 Euro im Monat (2025 und 2026), für alle Pflegegrade 1 bis 5, bei Pflege zu Hause. Er wird gegen Rechnung erstattet.

Kann ich in Rheinland-Pfalz Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?

Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Sie müssen sich bei der ADD in Trier anmelden. Sie dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nötig sind ein erweitertes Führungszeugnis, ein Versicherungsschutz und ein Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 9 Stunden, alle 5 Jahre erneuern). Höchstens 2 pflegebedürftige Personen dürfen betreut werden. Pro Stunde dürfen höchstens 10 Euro gezahlt werden.

Wo finde ich in Rheinland-Pfalz anerkannte Angebote?

Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: https://www.pflegelotse.de. Im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.

Quellen

Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.

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