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Entlastungsbetrag für Nachbarschaftshilfe nutzen

Wichtig: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindlich ist nur Ihre Pflegekasse. Kostenlose Beratung: Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung in Ihrer Nähe.

Mit dem Entlastungsbetrag können Sie in den meisten Bundesländern eine Nachbarschaftshilfe bezahlen. Das sind Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die stundenweise helfen – zum Beispiel bei der Betreuung oder im Haushalt. Sie rechnen die Kosten dann über die Pflegekasse ab. Die genauen Regeln legt jedes Bundesland selbst fest. Hier bekommen Sie einen einfachen Überblick.

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Nachbarschaftshilfe gehört zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Eine Einzelperson hilft der pflegebedürftigen Person stundenweise, zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt oder bei der Begleitung zu Terminen. Die Kosten können über den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat abgerechnet werden.

In 15 von 16 Bundesländern ist das grundsätzlich möglich. Nur in Bremen ist es für einzelne Helfer voraussichtlich nicht möglich – das ist aber nicht sicher belegt, bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach.

Wer darf helfen – und wer nicht?

In den meisten Bundesländern gilt: Die helfende Person darf nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nahe Angehörige sind also meist ausgeschlossen. Nachbarn, Freunde oder entferntere Bekannte kommen dagegen in Frage.

Oft darf eine Helferin oder ein Helfer nur eine begrenzte Zahl von Personen betreuen – in vielen Ländern höchstens 2 Personen.

Stundensatz: je nach Bundesland verschieden

Wie viel pro Stunde gezahlt werden darf, ist unterschiedlich geregelt. Einige Beispiele aus den Länderregeln:

In einigen Ländern gibt es keinen festen Höchstbetrag, in anderen ist er nicht sicher bekannt. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse nach, was in Ihrem Bundesland gilt.

Formular, Anmeldung und Schulung

Auch die Anmeldung ist je nach Bundesland verschieden:

In manchen Ländern ist eine Schulung vorgeschrieben, in Hamburg zum Beispiel nicht. Welches Formular Sie brauchen, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder der zuständigen Stelle im Land.

So finden Sie Angebote

Manche Länder haben eine eigene Suche, zum Beispiel der Angebotsfinder in Nordrhein-Westfalen oder die Pflegedatenbank in Sachsen. In vielen Ländern gibt es keine eigene Landesliste. Dann hilft die Suche der Ersatzkassen, der vdek-Pflegelotse.

Das ist keine Rechtsberatung und keine Empfehlung einzelner Anbieter. Verbindlich ist immer Ihre Pflegekasse.

Jetzt selbst ausrechnen

Der kostenlose Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag noch übrig ist und was am 30. Juni verfällt. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Zum Rechner Brief an die Pflegekasse

Häufige Fragen

Wie viel darf die Nachbarschaftshilfe pro Stunde kosten?

Das ist je nach Bundesland verschieden. Beispiele: Hamburg 5 Euro, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis 8 Euro, Rheinland-Pfalz und Thüringen bis 10 Euro, Hessen bis 25 Euro. Fragen Sie Ihre Pflegekasse.

Darf ein Familienmitglied als Nachbarschaftshilfe abrechnen?

Meist nicht. In den meisten Ländern darf die helfende Person nicht bis zum 2. Grad verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen.

Brauche ich für die Nachbarschaftshilfe ein Formular?

Oft ja. Je nach Bundesland ist eine Anmeldung oder eine Bestätigung gegenüber der Pflegekasse nötig. Welches Formular gilt, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Geht Nachbarschaftshilfe in jedem Bundesland?

In 15 von 16 Bundesländern ja. Nur in Bremen ist es für einzelne Helfer voraussichtlich nicht möglich. Diese Angabe ist aber nicht sicher belegt – bitte nachfragen.

Quellen

Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.

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