Entlastungsbetrag in Berlin: das Wichtigste
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt bundesweit 131 € im Monat (2025 und 2026) – ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer damit bezahlt werden darf, regelt das Land Berlin selbst.
Dürfen Nachbarn oder Bekannte in Berlin helfen?
Ja. Nachbarn, Freunde oder Bekannte dürfen stundenweise helfen und abrechnen. Höchstens 2 pflegebedürftige Personen dürfen gleichzeitig betreut werden. Ob eine Schulung nötig ist und welche Verwandten ausgeschlossen sind, ist nicht sicher belegt – bitte nachfragen. Als Höchstbetrag werden etwa 8 Euro pro Stunde genannt, das ist aber nicht sicher bestätigt – bitte nachfragen.
Rechtsgrundlage ist die Pflegeunterstützungs-Verordnung (PuVO).
Quelle: offizielle Landesseite
Anerkannte Anbieter in Berlin finden
Offizielle durchsuchbare Datenbank des Landes Berlin: pflegeunterstuetzung-berlin.de/aua/angebot-finden
Fragen Sie jeden Anbieter vorher: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“
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Zum Rechner Brief an die PflegekasseHäufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag in Berlin?
Der Betrag ist bundesweit gleich: 131 Euro im Monat (2025 und 2026), für alle Pflegegrade 1 bis 5, bei Pflege zu Hause. Er wird gegen Rechnung erstattet.
Kann ich in Berlin Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?
Ja. Nachbarn, Freunde oder Bekannte dürfen stundenweise helfen und abrechnen. Höchstens 2 pflegebedürftige Personen dürfen gleichzeitig betreut werden. Ob eine Schulung nötig ist und welche Verwandten ausgeschlossen sind, ist nicht sicher belegt – bitte nachfragen. Als Höchstbetrag werden etwa 8 Euro pro Stunde genannt, das ist aber nicht sicher bestätigt – bitte nachfragen.
Wo finde ich in Berlin anerkannte Angebote?
Offizielle durchsuchbare Datenbank des Landes Berlin: https://www.pflegeunterstuetzung-berlin.de/aua/angebot-finden. Im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Quellen
- berlin.de/sen/pflege/planung-und-zusammenarbeit/landespflegeplan/steckbriefe/ang
- pflegeunterstuetzung-berlin.de/aua/angebot-finden
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
- bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag
Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.
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