Entlastungsbetrag-Helfer › Bundesländer

Entlastungsbetrag in Saarland

Wichtig: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindlich ist nur Ihre Pflegekasse. Kostenlose Beratung: Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung in Ihrer Nähe.

Entlastungsbetrag in Saarland: das Wichtigste

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt bundesweit 131 € im Monat (2025 und 2026) – ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer damit bezahlt werden darf, regelt das Land Saarland selbst.

Dürfen Nachbarn oder Bekannte in Saarland helfen?

Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Die Anerkennung erfolgt über Ihren Landkreis oder den Regionalverband. Sie dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein. Nötig ist eine Schulung (20 Stunden Grundkurs und 10 Stunden zusätzlich). Höchstens 2 pflegebedürftige Personen dürfen betreut werden. Die Bezahlung richtet sich nach dem Mindestlohn; einen festen Höchstbetrag pro Stunde konnten wir nicht sicher feststellen – bitte nachfragen.

Der Erste-Hilfe-Nachweis ist zur Vereinfachung derzeit ausgesetzt.

Quelle: offizielle Landesseite

Anerkannte Anbieter in Saarland finden

Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: pflegelotse.de

Fragen Sie jeden Anbieter vorher: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“

Jetzt selbst ausrechnen

Der kostenlose Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag noch übrig ist und was am 30. Juni verfällt. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Zum Rechner Brief an die Pflegekasse

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag in Saarland?

Der Betrag ist bundesweit gleich: 131 Euro im Monat (2025 und 2026), für alle Pflegegrade 1 bis 5, bei Pflege zu Hause. Er wird gegen Rechnung erstattet.

Kann ich in Saarland Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?

Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Die Anerkennung erfolgt über Ihren Landkreis oder den Regionalverband. Sie dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein. Nötig ist eine Schulung (20 Stunden Grundkurs und 10 Stunden zusätzlich). Höchstens 2 pflegebedürftige Personen dürfen betreut werden. Die Bezahlung richtet sich nach dem Mindestlohn; einen festen Höchstbetrag pro Stunde konnten wir nicht sicher feststellen – bitte nachfragen.

Wo finde ich in Saarland anerkannte Angebote?

Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: https://www.pflegelotse.de. Im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.

Quellen

Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.

Weitere Ratgeber

Regeln nach Bundesland

Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Saarland · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen