Sie müssen den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat ausgeben. Nicht genutztes Geld können Sie ansparen. Es bleibt als Guthaben erhalten und lässt sich später nutzen – zum Beispiel für eine größere Ausgabe. Aber das Ansparen ist zeitlich begrenzt. Hier erfahren Sie in einfacher Sprache, wie das Ansparen funktioniert und wie lange Ihr Guthaben gültig bleibt.
So entsteht Ihr Guthaben
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat (2025 und 2026). Dieses Geld steht Ihnen jeden Monat zur Verfügung, in jedem Pflegegrad von 1 bis 5. Wenn Sie es in einem Monat nicht verbrauchen, bleibt es erhalten.
Die Pflegekasse führt dafür eine Art Konto. Jeden Monat kommen 131 Euro dazu. Verbrauchte Beträge werden abgezogen. Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich an und werden in die nächsten Monate übertragen.
Wie lange bleibt das Guthaben gültig?
Am Jahresende übrig gebliebenes Geld dürfen Sie noch im nächsten Jahr nutzen. Das geht aber nur bis zum Ende des ersten Halbjahres. Guthaben aus dem Vorjahr verfällt zum 30. Juni des Folgejahres.
Ein Beispiel: Was Sie 2025 nicht verbraucht haben, können Sie noch bis zum 30. Juni 2026 nutzen. Geld vom Jahresanfang können Sie also länger ansparen als Geld vom Jahresende. Nach dem 30. Juni ist das alte Guthaben weg.
Wofür lohnt sich das Ansparen?
Ansparen ist praktisch, wenn Sie das Geld für etwas Größeres sammeln möchten. Viele nutzen das Guthaben zum Beispiel für eine Kurzzeitpflege oder für mehrere Stunden Betreuung am Stück. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Das heißt: Sie können ihn nur für bestimmte, anerkannte Leistungen einsetzen.
Auch im Pflegegrad 1 können Sie ansparen. Der Entlastungsbetrag ist die einzige Geldleistung, die es schon ab Pflegegrad 1 gibt.
Denken Sie an die rechtzeitige Nutzung
Prüfen Sie am Jahresanfang, ob Sie noch altes Guthaben haben. Reichen Sie Rechnungen rechtzeitig ein. Wichtig ist dabei: Es zählt der Tag, an dem die Hilfe erbracht wurde. Eine Leistung aus dem Juni können Sie auch kurz danach noch einreichen.
Wie viel Guthaben Sie genau haben, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Das ist keine Rechtsberatung – verbindlich entscheidet immer Ihre Pflegekasse.
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Der kostenlose Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag noch übrig ist und was am 30. Juni verfällt. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Zum Rechner Brief an die PflegekasseHäufige Fragen
Wie lange kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Nicht genutztes Geld wird gesammelt und übertragen. Guthaben aus einem Jahr bleibt bis zum 30. Juni des folgenden Jahres gültig. Danach verfällt es.
Muss ich den Entlastungsbetrag jeden Monat nutzen?
Nein. Sie müssen das Geld nicht jeden Monat ausgeben. Nicht verbrauchte Monatsbeträge sammeln sich an und Sie können sie später nutzen.
Kann ich auch im Pflegegrad 1 ansparen?
Ja. Den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat gibt es in allen Pflegegraden von 1 bis 5. Auch im Pflegegrad 1 können Sie Guthaben ansammeln.
Wie erfahre ich, wie viel Guthaben ich habe?
Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach. Sie führt das Konto mit Ihrem Entlastungsbetrag und kann Ihnen den aktuellen Stand nennen.
Quellen
- compass-pflegeberatung.de/aktuelles-medien/neuigkeiten/detail/guthaben-fuer-entl
- sozialrat.org/pflege-entlastungsbetrag-erstattung-pflegekasse/
- pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/entlastungsbetrag/
Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.
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