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Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Wichtig: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindlich ist nur Ihre Pflegekasse. Kostenlose Beratung: Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung in Ihrer Nähe.

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat. Sie müssen ihn nicht jeden Monat verbrauchen. Nicht genutztes Geld bleibt als Guthaben erhalten. Aber es gilt eine wichtige Frist: Guthaben aus dem Vorjahr verfällt zum 30. Juni des nächsten Jahres. Auf dieser Seite erklären wir in einfachen Worten, wann der Entlastungsbetrag verfällt und wie Sie Ihr Geld rechtzeitig nutzen.

131 Euro im Monat – Guthaben sammelt sich an

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Er beträgt 131 Euro pro Monat in den Jahren 2025 und 2026. Zum 1. Januar 2025 wurde er von 125 auf 131 Euro erhöht. Den gleichen Betrag gibt es für alle Pflegegrade von 1 bis 5.

Wenn Sie das Geld in einem Monat nicht brauchen, ist es nicht verloren. Die Pflegekasse führt dafür eine Art Konto. Nicht verbrauchte Monatsbeträge werden gesammelt und in die nächsten Monate übertragen. So kann ein Guthaben entstehen.

Die wichtige Frist: der 30. Juni

Am Ende eines Jahres übrig gebliebenes Geld dürfen Sie noch im nächsten Jahr nutzen. Dafür haben Sie aber nur bis zum Ende des ersten Halbjahres Zeit. Restguthaben aus dem Vorjahr verfällt zum 30. Juni des Folgejahres. Danach ist dieses Geld ersatzlos weg.

Ein Beispiel: Guthaben aus dem Jahr 2025 können Sie nur noch bis zum 30. Juni 2026 nutzen. Prüfen Sie also am Jahresanfang, ob Sie noch altes Guthaben haben. So vermeiden Sie, dass Geld verfällt.

Es zählt der Tag der Leistung, nicht der Antrag

Wichtig für die Frist ist, wann die Hilfe erbracht wurde – nicht, wann Sie die Rechnung einreichen. Eine Leistung, die noch im Juni erbracht wurde, können Sie auch nach dem 30. Juni noch bei der Pflegekasse einreichen. Entscheidend ist der Tag, an dem die Betreuung oder Hilfe stattgefunden hat.

Was 'Vorjahr zuerst' bedeutet

In manchen Ratgebern heißt es: Im ersten Halbjahr verbraucht die Pflegekasse zuerst das alte Guthaben aus dem Vorjahr. So würde das ältere Geld zuerst genutzt und verfällt nicht so leicht. Diese Regel ist nicht sicher belegt – bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach. Andere Quellen sagen, die Kasse unterscheide gar nicht zwischen altem und neuem Guthaben.

Vier Jahre rückwirkend – ein anderer Zeitraum

Es gibt noch eine zweite Frist, die Sie nicht verwechseln sollten. Ansprüche können bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Dieser Zeitraum ist etwas anderes als die 30.-Juni-Regel. Das Monatsguthaben verfällt trotzdem zum 30. Juni des Folgejahres.

Das ist keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet immer Ihre Pflegekasse. Fragen Sie dort nach, wenn Sie unsicher sind.

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Der kostenlose Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag noch übrig ist und was am 30. Juni verfällt. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Zum Rechner Brief an die Pflegekasse

Häufige Fragen

Wann genau verfällt der Entlastungsbetrag?

Guthaben aus einem Jahr verfällt zum 30. Juni des folgenden Jahres. Geld aus 2025 können Sie also nur bis zum 30. Juni 2026 nutzen. Danach ist es weg.

Verfällt der Entlastungsbetrag schon am Monatsende?

Nein. Nicht genutzte Monatsbeträge werden gesammelt und übertragen. Sie bleiben als Guthaben erhalten, bis die Frist zum 30. Juni des Folgejahres greift.

Zählt für die Frist der Tag der Leistung oder der Antrag?

Es zählt der Tag, an dem die Hilfe erbracht wurde. Eine Leistung aus dem Juni können Sie auch etwas später noch einreichen, solange sie im Juni stattgefunden hat.

Stimmt es, dass die Kasse zuerst das alte Guthaben verbraucht?

Das wird oft gesagt, ist aber nicht sicher belegt. Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie sie das Guthaben verrechnet.

Quellen

Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.

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