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Haushaltshilfe und Putzhilfe über den Entlastungsbetrag

Wichtig: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindlich ist nur Ihre Pflegekasse. Kostenlose Beratung: Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung in Ihrer Nähe.

Viele pflegende Angehörige fragen sich: Kann ich mit dem Entlastungsbetrag eine Putzhilfe oder Haushaltshilfe bezahlen? Die kurze Antwort: Das geht, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Das Angebot muss nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt sein. Eine rein privat engagierte Putzhilfe ohne Anerkennung reicht meist nicht. Hier erklären wir die Regeln in einfacher Sprache.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind möglich

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat kann für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Putzen, Waschen oder Einkaufen. Wichtig ist: Es muss sich um ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag handeln.

Das heißt: Nicht jede private Putzhilfe kann einfach so abgerechnet werden. Das Angebot oder die Person muss in Ihrem Bundesland anerkannt sein. Nur dann erstattet die Pflegekasse die Kosten.

Über einen ambulanten Pflegedienst

Auch ein ambulanter Pflegedienst kann Hilfen bei der Haushaltsführung übernehmen. Hier kommt es auf den Pflegegrad an:

Private Hilfe als Nachbarschaftshilfe

Eine private Hilfe im Haushalt kann oft als Nachbarschaftshilfe anerkannt werden. In 15 von 16 Bundesländern ist das grundsätzlich möglich. Die Regeln legt jedes Land selbst fest – zum Beispiel, ob eine Anmeldung oder eine Schulung nötig ist und wie viel pro Stunde gezahlt werden darf.

Meist gilt: Die helfende Person darf nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Ob Ihre Putzhilfe in Frage kommt, ist nicht pauschal zu sagen – bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach.

So rechnen Sie ab

In der Regel bezahlen Sie die Hilfe zuerst selbst. Dann reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein und bekommen das Geld erstattet. Sie brauchen dafür eine Rechnung mit Beschreibung der Leistung und dem Betrag sowie einen Zahlungsnachweis. Bei anerkannten Angeboten gehört die Anerkennungsbestätigung dazu.

Eine Barauszahlung ohne Nachweis gibt es nicht. Das ist keine Rechtsberatung – verbindlich entscheidet immer Ihre Pflegekasse.

Jetzt selbst ausrechnen

Der kostenlose Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag noch übrig ist und was am 30. Juni verfällt. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Zum Rechner Brief an die Pflegekasse

Häufige Fragen

Kann ich mit dem Entlastungsbetrag eine Putzhilfe bezahlen?

Nur wenn es ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot ist, zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen oder Nachbarschaftshilfe. Eine rein private Putzhilfe ohne Anerkennung reicht meist nicht. Fragen Sie Ihre Pflegekasse.

Zahlt die Pflegekasse eine Reinigungsfirma?

Haushaltsnahe Dienstleistungen können über den Entlastungsbetrag erstattet werden, wenn das Angebot in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Ob eine bestimmte Firma anerkannt ist, erfahren Sie bei der Pflegekasse.

Darf meine Tochter als Haushaltshilfe abrechnen?

Meist nicht. Bei der Nachbarschaftshilfe darf die Person in den meisten Ländern nicht bis zum 2. Grad verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nahe Angehörige sind damit meist ausgeschlossen.

Wie viel bekomme ich für eine Haushaltshilfe?

Erstattet werden Kosten bis zu 131 Euro im Monat aus dem Entlastungsbetrag. Nicht genutztes Geld können Sie ansparen. Den genauen Rahmen nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.

Quellen

Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.

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