Den Anspruch auf den Entlastungsbetrag bekommen Sie automatisch mit Ihrem Pflegegrad. Für die Auszahlung müssen Sie aber selbst aktiv werden. Ohne Antrag zahlt die Pflegekasse nichts. Der Antrag ist aber nicht kompliziert. Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie den Entlastungsbetrag beantragen und welche Unterlagen Sie brauchen.
Der Anspruch kommt automatisch – die Auszahlung nicht
Sobald Ihr Pflegegrad anerkannt ist, haben Sie automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Einen eigenen Antrag auf den Anspruch brauchen Sie dafür nicht.
Für die Auszahlung oder Erstattung ist aber ein Antrag nötig. Sie müssen also die Kosten melden und Belege einreichen. Erst dann bekommen Sie Ihr Geld.
Formlos oder mit Formular
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Formlos, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, mit allen wichtigen Angaben und den Belegen als Anlage.
- Mit dem Antragsformular Ihrer Pflegekasse. Dieses bekommen Sie bei Ihrer Kasse.
Beide Wege sind möglich. Ein bestimmtes amtliches Muster ist nicht vorgeschrieben.
Diese Belege brauchen Sie
Für die Erstattung reichen Sie in der Regel ein:
- eine Rechnung oder Quittung mit Beschreibung der Leistung und dem Betrag
- einen Zahlungsnachweis, zum Beispiel einen Kontoauszug oder Überweisungsbeleg
- bei anerkannten Alltagsangeboten die Anerkennungsbestätigung
Komplette Kontoauszüge müssen Sie laut unserer Quelle nicht vorlegen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Pflegekasse, was sie genau braucht.
Selbst zahlen oder direkt abrechnen lassen
Es gibt zwei Wege zur Zahlung. Beim Kostenerstattungsprinzip zahlen Sie die Leistung zuerst selbst und bekommen das Geld danach von der Pflegekasse zurück. Alternativ kann der Dienst über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.
Das Geld wird an die versicherte Person erstattet. Eine direkte Zahlung an Angehörige ist ausgeschlossen.
Kann das auch eine Privatperson sein?
Ja, eine Privatperson kann die Hilfe leisten – zum Beispiel als Nachbarschaftshilfe. Diese Person muss aber in Ihrem Bundesland anerkannt sein. Die Regeln dazu sind je nach Land verschieden. In manchen Ländern ist eine Anmeldung oder eine Schulung nötig.
Das ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer Ihre Pflegekasse. Fragen Sie dort nach, wenn Sie unsicher sind.
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Der kostenlose Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag noch übrig ist und was am 30. Juni verfällt. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Zum Rechner Brief an die PflegekasseHäufige Fragen
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Den Anspruch bekommen Sie automatisch mit dem Pflegegrad. Für die Auszahlung brauchen Sie aber einen Antrag mit Belegen. Ohne Antrag zahlt die Pflegekasse nicht.
Gibt es ein bestimmtes Formular oder Muster?
Sie können formlos beantragen, zum Beispiel per E-Mail mit den Belegen. Oder Sie nutzen das Antragsformular Ihrer Pflegekasse. Ein festes amtliches Muster ist nicht vorgeschrieben.
Welche Belege muss ich einreichen?
Eine Rechnung oder Quittung mit Leistung und Betrag, einen Zahlungsnachweis und bei anerkannten Alltagsangeboten die Anerkennungsbestätigung. Komplette Kontoauszüge sind laut Quelle nicht nötig.
Muss ich erst selbst bezahlen?
Oft ja. Beim Kostenerstattungsprinzip zahlen Sie zuerst selbst. Der Dienst kann aber auch über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Quellen
- pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/entlastungsbetrag/
- sozialrat.org/pflege-entlastungsbetrag-erstattung-pflegekasse/
- pflege-betreuer.de/de/pflegewissen/pflegegrade-und-pflegeleistungen/entlastungsb
Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.
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