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Entlastungsbetrag in Sachsen-Anhalt

Wichtig: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindlich ist nur Ihre Pflegekasse. Kostenlose Beratung: Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung in Ihrer Nähe.

Entlastungsbetrag in Sachsen-Anhalt: das Wichtigste

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt bundesweit 131 € im Monat (2025 und 2026) – ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer damit bezahlt werden darf, regelt das Land Sachsen-Anhalt selbst.

Dürfen Nachbarn oder Bekannte in Sachsen-Anhalt helfen?

Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Die Anmeldung läuft über die Landeskoordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe. Erlaubt sind höchstens 2 pflegebedürftige Personen und zusammen höchstens 30 Stunden im Monat. Nötig ist ein Kurs über den Servicepunkt; die genaue Stundenzahl ist nicht sicher. Ob bestimmte Verwandte ausgeschlossen sind und wie hoch der Höchstbetrag pro Stunde ist, ist nicht sicher belegt – bitte nachfragen.

Die Pflegekasse zahlt dafür den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat.

Quelle: offizielle Landesseite

Anerkannte Anbieter in Sachsen-Anhalt finden

Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: pflegelotse.de

Fragen Sie jeden Anbieter vorher: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“

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Der kostenlose Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag noch übrig ist und was am 30. Juni verfällt. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Zum Rechner Brief an die Pflegekasse

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag in Sachsen-Anhalt?

Der Betrag ist bundesweit gleich: 131 Euro im Monat (2025 und 2026), für alle Pflegegrade 1 bis 5, bei Pflege zu Hause. Er wird gegen Rechnung erstattet.

Kann ich in Sachsen-Anhalt Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?

Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Die Anmeldung läuft über die Landeskoordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe. Erlaubt sind höchstens 2 pflegebedürftige Personen und zusammen höchstens 30 Stunden im Monat. Nötig ist ein Kurs über den Servicepunkt; die genaue Stundenzahl ist nicht sicher. Ob bestimmte Verwandte ausgeschlossen sind und wie hoch der Höchstbetrag pro Stunde ist, ist nicht sicher belegt – bitte nachfragen.

Wo finde ich in Sachsen-Anhalt anerkannte Angebote?

Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: https://www.pflegelotse.de. Im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.

Quellen

Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.

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