Entlastungsbetrag in Bremen: das Wichtigste
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt bundesweit 131 € im Monat (2025 und 2026) – ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer damit bezahlt werden darf, regelt das Land Bremen selbst.
Dürfen Nachbarn oder Bekannte in Bremen helfen?
In Bremen ist das für einzelne Nachbarn oder Bekannte voraussichtlich nicht möglich – nur anerkannte Anbieter und Organisationen dürfen abrechnen. Diese Angabe stammt aus einer zweiten Quelle und ist nicht ganz sicher – bitte bei Ihrer Pflegekasse nachfragen.
Ein eigenes Modell für Einzelhelfer gibt es in Bremen nach bisheriger Kenntnis nicht.
Quelle: offizielle Landesseite
Anerkannte Anbieter in Bremen finden
Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: pflegelotse.de
Fragen Sie jeden Anbieter vorher: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“
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Der kostenlose Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag noch übrig ist und was am 30. Juni verfällt. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Zum Rechner Brief an die PflegekasseHäufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag in Bremen?
Der Betrag ist bundesweit gleich: 131 Euro im Monat (2025 und 2026), für alle Pflegegrade 1 bis 5, bei Pflege zu Hause. Er wird gegen Rechnung erstattet.
Kann ich in Bremen Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?
In Bremen ist das für einzelne Nachbarn oder Bekannte voraussichtlich nicht möglich – nur anerkannte Anbieter und Organisationen dürfen abrechnen. Diese Angabe stammt aus einer zweiten Quelle und ist nicht ganz sicher – bitte bei Ihrer Pflegekasse nachfragen.
Wo finde ich in Bremen anerkannte Angebote?
Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: https://www.pflegelotse.de. Im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Quellen
- gesundheit.bremen.de/gesundheit/pflege-heimrecht-wohn-und-betreuungsaufsicht/hin
- pflegelotse.de
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
- bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag
Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.
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