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Entlastungsbetrag in Baden-Württemberg

Wichtig: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindlich ist nur Ihre Pflegekasse. Kostenlose Beratung: Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung in Ihrer Nähe.

Entlastungsbetrag in Baden-Württemberg: das Wichtigste

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt bundesweit 131 € im Monat (2025 und 2026) – ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer damit bezahlt werden darf, regelt das Land Baden-Württemberg selbst.

Dürfen Nachbarn oder Bekannte in Baden-Württemberg helfen?

Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und über die Pflegekasse abrechnen. Sie dürfen aber nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Eine Schulung ist nicht nötig, eine Anmeldung auch nicht – ein ausgefülltes Bestätigungsformular genügt. Eine Helferin oder ein Helfer darf höchstens 2 pflegebedürftige Personen betreuen. Einen festen Höchstbetrag pro Stunde gibt es nicht – bitte nachfragen.

Helfende gelten automatisch als anerkannt – ein Antrag ist nicht nötig.

Quelle: offizielle Landesseite

Anerkannte Anbieter in Baden-Württemberg finden

Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: pflegelotse.de

Fragen Sie jeden Anbieter vorher: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“

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Der kostenlose Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag noch übrig ist und was am 30. Juni verfällt. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Zum Rechner Brief an die Pflegekasse

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag in Baden-Württemberg?

Der Betrag ist bundesweit gleich: 131 Euro im Monat (2025 und 2026), für alle Pflegegrade 1 bis 5, bei Pflege zu Hause. Er wird gegen Rechnung erstattet.

Kann ich in Baden-Württemberg Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?

Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und über die Pflegekasse abrechnen. Sie dürfen aber nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Eine Schulung ist nicht nötig, eine Anmeldung auch nicht – ein ausgefülltes Bestätigungsformular genügt. Eine Helferin oder ein Helfer darf höchstens 2 pflegebedürftige Personen betreuen. Einen festen Höchstbetrag pro Stunde gibt es nicht – bitte nachfragen.

Wo finde ich in Baden-Württemberg anerkannte Angebote?

Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: https://www.pflegelotse.de. Im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.

Quellen

Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.

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