Entlastungsbetrag in Mecklenburg-Vorpommern: das Wichtigste
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt bundesweit 131 € im Monat (2025 und 2026) – ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer damit bezahlt werden darf, regelt das Land Mecklenburg-Vorpommern selbst.
Dürfen Nachbarn oder Bekannte in Mecklenburg-Vorpommern helfen?
Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Sie müssen volljährig sein, in der Nähe wohnen, dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nötig ist ein Basiskurs von 8 Unterrichtsstunden. Pro Stunde dürfen höchstens 8 Euro gezahlt werden. Höchstens 2 pflegebedürftige Personen gleichzeitig und höchstens 25 Stunden im Monat.
Der Basiskurs ist alle 2 Jahre aufzufrischen.
Quelle: offizielle Landesseite
Anerkannte Anbieter in Mecklenburg-Vorpommern finden
Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: pflegelotse.de
Fragen Sie jeden Anbieter vorher: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“
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Zum Rechner Brief an die PflegekasseHäufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag in Mecklenburg-Vorpommern?
Der Betrag ist bundesweit gleich: 131 Euro im Monat (2025 und 2026), für alle Pflegegrade 1 bis 5, bei Pflege zu Hause. Er wird gegen Rechnung erstattet.
Kann ich in Mecklenburg-Vorpommern Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?
Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Sie müssen volljährig sein, in der Nähe wohnen, dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nötig ist ein Basiskurs von 8 Unterrichtsstunden. Pro Stunde dürfen höchstens 8 Euro gezahlt werden. Höchstens 2 pflegebedürftige Personen gleichzeitig und höchstens 25 Stunden im Monat.
Wo finde ich in Mecklenburg-Vorpommern anerkannte Angebote?
Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: https://www.pflegelotse.de. Im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Quellen
- lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Anerkennungen/
- pflegelotse.de
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
- bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag
Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.
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