Schon im Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Er beträgt 131 Euro im Monat. Das ist besonders wichtig, denn im Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die einzige Geldleistung der Pflegeversicherung. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Hier erfahren Sie, wofür Sie das Geld nutzen können und wie die Auszahlung läuft.
131 Euro im Monat – auch bei Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch: 131 Euro im Monat (2025 und 2026). Er steht Ihnen also auch im Pflegegrad 1 in voller Höhe zu.
Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird. Bei dauerhafter Pflege im Heim besteht kein Anspruch. Der Anspruch entsteht automatisch, sobald der Pflegegrad anerkannt ist – einen eigenen Antrag auf den Anspruch brauchen Sie nicht.
Wofür Sie das Geld im Pflegegrad 1 nutzen können
Im Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag breit einsetzen:
- Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
- Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes – im Pflegegrad 1 auch für die Körperpflege
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Betreuung, Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Nachbarschaftshilfe
Im Pflegegrad 1 gilt die Einschränkung für den Pflegedienst nicht, die in den höheren Pflegegraden besteht. Dort ist über den Pflegedienst keine Körperpflege möglich, im Pflegegrad 1 schon.
Wie läuft die Auszahlung?
Eine Barauszahlung gibt es nicht. Sie bezahlen eine anerkannte Leistung zuerst selbst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Sie bekommen die Kosten dann erstattet, bis zu 131 Euro im Monat. Oft kann der Dienst auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Nicht genutztes Geld verfällt nicht sofort. Es sammelt sich an und bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten.
Gilt der Entlastungsbetrag rückwirkend?
Ansprüche können bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Beachten Sie aber die Verfallsregel: Monatsguthaben verfällt zum 30. Juni des Folgejahres. Beide Fristen sind unterschiedlich.
Es gibt auch den Hinweis, dass bereits der Pflegegrad 1 für den vollen Monatsbetrag genügt und sich der Anspruch ab diesem Monat ansammelt. Das ist nicht sicher belegt – bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach. Das ist keine Rechtsberatung; verbindlich ist Ihre Pflegekasse.
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Zum Rechner Brief an die PflegekasseHäufige Fragen
Wie viel Entlastungsbetrag gibt es im Pflegegrad 1?
131 Euro im Monat, genauso viel wie in den höheren Pflegegraden. Im Pflegegrad 1 ist das die einzige Geldleistung der Pflegeversicherung.
Bekomme ich den Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 bar ausgezahlt?
Nein. Sie bezahlen eine anerkannte Leistung und reichen die Rechnung ein. Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zu 131 Euro im Monat.
Kann ich den Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 rückwirkend bekommen?
Ansprüche können bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Monatsguthaben verfällt aber zum 30. Juni des Folgejahres. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Ihrem Stand.
Darf ich im Pflegegrad 1 auch die Körperpflege über den Pflegedienst bezahlen?
Ja. Im Pflegegrad 1 ist der Pflegedienst ohne Einschränkung nutzbar, auch für die Körperpflege. In den Pflegegraden 2 bis 5 geht das über den Entlastungsbetrag nicht.
Quellen
- pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/entlastungsbetrag/
- pflege-betreuer.de/de/pflegewissen/pflegegrade-und-pflegeleistungen/entlastungsb
- sozialrat.org/pflege-entlastungsbetrag-erstattung-pflegekasse/
Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.
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