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Entlastungsbetrag in Niedersachsen

Wichtig: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindlich ist nur Ihre Pflegekasse. Kostenlose Beratung: Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung in Ihrer Nähe.

Entlastungsbetrag in Niedersachsen: das Wichtigste

Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt bundesweit 131 € im Monat (2025 und 2026) – ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer damit bezahlt werden darf, regelt das Land Niedersachsen selbst.

Dürfen Nachbarn oder Bekannte in Niedersachsen helfen?

Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Eine förmliche Anerkennung ist seit Oktober 2025 nicht mehr nötig – es genügt eine Bestätigung gegenüber der Pflegekasse. Sie dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nötig ist ein Pflegekurs der Pflegekasse; die genaue Stundenzahl ist nicht sicher – bitte nachfragen. Höchstens 2 pflegebedürftige Personen dürfen betreut werden. Die Bezahlung darf höchstens 85 Prozent des Mindestlohns betragen.

Seit Oktober 2025 genügt die Bestätigung gegenüber der Pflegekasse.

Quelle: offizielle Landesseite

Anerkannte Anbieter in Niedersachsen finden

Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: pflegelotse.de

Fragen Sie jeden Anbieter vorher: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“

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Der kostenlose Rechner zeigt, wie viel Entlastungsbetrag noch übrig ist und was am 30. Juni verfällt. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag in Niedersachsen?

Der Betrag ist bundesweit gleich: 131 Euro im Monat (2025 und 2026), für alle Pflegegrade 1 bis 5, bei Pflege zu Hause. Er wird gegen Rechnung erstattet.

Kann ich in Niedersachsen Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?

Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Eine förmliche Anerkennung ist seit Oktober 2025 nicht mehr nötig – es genügt eine Bestätigung gegenüber der Pflegekasse. Sie dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nötig ist ein Pflegekurs der Pflegekasse; die genaue Stundenzahl ist nicht sicher – bitte nachfragen. Höchstens 2 pflegebedürftige Personen dürfen betreut werden. Die Bezahlung darf höchstens 85 Prozent des Mindestlohns betragen.

Wo finde ich in Niedersachsen anerkannte Angebote?

Suche der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse), keine eigene Landesliste: https://www.pflegelotse.de. Im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.

Quellen

Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.

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