Entlastungsbetrag in Bayern: das Wichtigste
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) beträgt bundesweit 131 € im Monat (2025 und 2026) – ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause. Er wird nur gegen Rechnung erstattet. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer damit bezahlt werden darf, regelt das Land Bayern selbst.
Dürfen Nachbarn oder Bekannte in Bayern helfen?
Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Sie müssen sich aber beim Bayerischen Landesamt für Pflege anmelden und anerkennen lassen. Sie dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nötig ist eine kurze Schulung (mindestens 8 Unterrichtsstunden) oder eine passende Ausbildung. Eine ehrenamtliche Helferin oder ein Helfer darf bis zu 3 pflegebedürftige Personen im Monat betreuen. Einen festen Höchstbetrag pro Stunde konnten wir nicht sicher feststellen – bitte nachfragen.
Die Anerkennung erfolgt über das Bayerische Landesamt für Pflege.
Quelle: offizielle Landesseite
Anerkannte Anbieter in Bayern finden
Offizielle durchsuchbare Angebots-Landkarte des Landes Bayern: demenz-pflege-bayern.de/angebots-landkarte/
Fragen Sie jeden Anbieter vorher: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“
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Zum Rechner Brief an die PflegekasseHäufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag in Bayern?
Der Betrag ist bundesweit gleich: 131 Euro im Monat (2025 und 2026), für alle Pflegegrade 1 bis 5, bei Pflege zu Hause. Er wird gegen Rechnung erstattet.
Kann ich in Bayern Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag bezahlen?
Ja. Nachbarn oder Bekannte dürfen helfen und abrechnen. Sie müssen sich aber beim Bayerischen Landesamt für Pflege anmelden und anerkennen lassen. Sie dürfen nicht bis zum 2. Grad mit Ihnen verwandt sein und nicht im selben Haushalt wohnen. Nötig ist eine kurze Schulung (mindestens 8 Unterrichtsstunden) oder eine passende Ausbildung. Eine ehrenamtliche Helferin oder ein Helfer darf bis zu 3 pflegebedürftige Personen im Monat betreuen. Einen festen Höchstbetrag pro Stunde konnten wir nicht sicher feststellen – bitte nachfragen.
Wo finde ich in Bayern anerkannte Angebote?
Offizielle durchsuchbare Angebots-Landkarte des Landes Bayern: https://www.demenz-pflege-bayern.de/angebots-landkarte/. Im Zweifel hilft die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.
Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen sie.
Quellen
- lfp.bayern.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag-anerkennung-registrierung-fo
- demenz-pflege-bayern.de/angebots-landkarte/
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
- gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
- bundesgesundheitsministerium.de/entlastungsbetrag
Stand der Informationen: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Regeln können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse bestätigen lassen.
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