Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für die Pflege zu Hause

Viele Familien bekommen dieses Geld, nutzen es aber nicht. Dieser Helfer zeigt Ihnen in einfachen Schritten, wie viel Geld noch da ist und wie Sie es bekommen.

Wichtig: Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Verbindlich ist nur Ihre Pflegekasse. Kostenlose Beratung gibt es beim Pflegestützpunkt oder einer Pflegeberatung in Ihrer Nähe und bei Ihrer Pflegekasse.

Ihre Eingaben bleiben nur auf Ihrem Gerät. Es werden keine Daten an uns gesendet.

1. Wie viel Geld ist noch übrig?

2. Was ist in meinem Bundesland erlaubt?

Welche Helfer Geld vom Entlastungsbetrag bekommen dürfen, regelt jedes Bundesland selbst.

Die Postleitzahl ist nur eine grobe Hilfe. Bitte prüfen Sie das Bundesland.

3. So bekommen Sie das Geld – Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad prüfen. Ab Pflegegrad 1 und bei Pflege zu Hause gibt es den Entlastungsbetrag. Ein eigener Antrag ist meist nicht nötig.
  2. Hilfe aussuchen. Zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Begleitung zum Arzt, Betreuung, Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Der Anbieter muss in Ihrem Bundesland anerkannt sein. Fragen Sie den Anbieter direkt: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag nach § 45b anerkannt?“
  3. Hilfe nutzen und Rechnung geben lassen. Auf der Rechnung sollten stehen: Name der gepflegten Person, Datum, was gemacht wurde, Betrag, Anbieter.
  4. Geld zurückholen. Entweder Sie bezahlen und schicken die Rechnung an die Pflegekasse (Erstattung). Oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung: Dann rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Vorlagen finden Sie unten.
  5. Frist merken. Nicht genutztes Geld eines Jahres kann bis zum 30. Juni des nächsten Jahres genutzt werden. Danach verfällt es.
  6. Bei Fragen: Pflegekasse oder Pflegestützpunkt anrufen. Die Beratung ist kostenlos.

4. Brief an die Pflegekasse zum Ausdrucken

Füllen Sie die Felder aus. Dann auf „Drucken“ tippen. Sie können auch „Als PDF speichern“ wählen. Sie schicken den Brief selbst ab.

Diese Angaben werden nicht gespeichert und nicht versendet.

5. Erinnerung an die Frist in den Kalender

Laden Sie eine Kalender-Datei herunter. Ihr Handy oder Computer erinnert Sie dann rechtzeitig vor dem 30. Juni.

Die Datei wird auf Ihrem Gerät erstellt. Öffnen Sie sie nach dem Herunterladen, um sie in den Kalender zu übernehmen.

Gut zu wissen

Quellen: § 45b SGB XI, § 45a SGB XI, Bundesgesundheitsministerium.